Verkehrswertgutachten Rosenheim vom Sachverständigen: Fundiert & anerkannt

Ein Verkehrswertgutachten in Rosenheim bietet Ihnen eine objektive, rechtlich anerkannte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie. Wenn Sie ein Gutachten für Behörden, Finanzämter oder vor Gericht benötigen, sind unsere erfahrenen Sachverständigen für Immobilienbewertungen die richtigen Ansprechpartner – egal ob Erbschaften, Schenkungen, Kauf- oder Verkaufsentscheidungen.

Welche Unterlagen für das Verkehrswertgutachten in Rosenheim erforderlich sind

Damit wir Ihr Verkehrswertgutachten präzise und nachvollziehbar erstellen können, benötigen wir verschiedene Dokumente:

  • Baubeschreibung und Baupläne

  • Grundrisse, Schnitte und Flächenberechnungen

  • Aktueller Grundbuchauszug (insbesondere Abteilung II)

  • Energieausweis

  • Miet- oder Pachtverträge (falls vorhanden)

  • Aufstellung aller Modernisierungsmaßnahmen der letzten 15 Jahre

Fehlende Dokumente? Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir die Beschaffung direkt bei den zuständigen Behörden in Rosenheim.

Besichtigung vor Ort in Rosenheim: Grundlage für ein genaues Gutachten

Nach der Prüfung der Unterlagen vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung Ihrer Immobilie in Rosenheim oder Umgebung.
Unser Sachverständiger prüft den Bauzustand, die Ausstattung, die Lage und weitere relevante Merkmale und dokumentiert alles sorgfältig.

Auf dieser Basis erstellen wir Ihr behördlich anerkanntes Verkehrswertgutachten, das transparent alle entscheidenden Bewertungsfaktoren darstellt.

Kurzgutachten Rosenheim: Schnelle Immobilienbewertung für private Zwecke

Für private oder interne Zwecke reicht oft ein Kurzgutachten (Marktwertermittlung).
Dieses fokussiert sich auf die wichtigsten Kriterien der Immobilienbewertung und verzichtet auf ausführliche Erläuterungen.
So erhalten Sie schnell und kostengünstig eine fundierte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie in Rosenheim.

Sie finden uns auch an folgenden Standorten

Ingolstadt / Pfaffenhofen

Schönblick 27
85276 Pfaffenhofen an der Ilm

Garmisch-Partenkirchen

Gagershöhe 6
82433 Bad Kohlgrub

Landshut / Erding

Anzengruberstraße 34
84416 Taufkirchen (Vils)

Ihre Sachverständigen für Verkehrswertgutachten in Rosenheim

Ob Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten in Rosenheim – wir stehen Ihnen als erfahrene, unabhängige Sachverständige zur Seite.
📞 Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihr individuelles Gutachten zu erstellen – objektiv, transparent und rechtsverbindlich.

Wir sind nicht nur in Rosenheim für Sie da – auch in folgenden Regionen bieten wir unsere Leistung an: Augsburg, Bad Tölz / Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Kehlheim, Landshut, Miesbach, Moosburg, Mühldorf a. Inn, München, Pfaffenhofen, Schongau, Starnberg, Weilheim. 

FAQ Verkehrswertgutachten Rosenheim

1. Wie viel kostet ein Verkehrswertgutachten in Rosenheim?

Bei den Kosten für ein Verkehrswertgutachten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: in der Regel orientiert sich unser Honorar am § 15 der Bayerischen Gutachter-ausschussverordnung – BayGaV (Gebühren und Auslagen für Gutachter). Dieses ist abhängig vom ermittelten Wert der Immobilie. Wir bieten für unsere Kunden auch die Möglichkeit, sich für einen individuellen Festpreis zu entscheiden. So behalten Sie vollen Überblick über Ihre Kosten – für eine höchstmögliche Kostentransparenz!

2. Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

Um die Dauer der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens einschätzen zu können benötigen wir Ihre Mithilfe! Denn erst mit Bereitstellung der wichtigsten Dokumente können wir mit dem Gutachten beginnen. Im Regelfall ist dann davon auszugehen, dass die Bearbeitung rund sechs bis acht Wochen ab dem Ortstermin in Rosenheim in Anspruch nimmt.

3. Wann ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich?

Es gibt mehrere Anwendungsfälle für ein Verkehrswertgutachten, z. B. bei Schenkungen und Erbschaften von Immobilien oder zur außergerichtlichen und gerichtlichen Entscheidungsfindung. Ein Verkehrswertgutachten von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen ist eine behördlich anerkannte Einschätzung des Wertes ihrer Immobilie, um den niedrigeren gemeinen Wert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

4. Kann ich den Verkehrswert meines Hauses selbst ermitteln?

Es ist grundsätzlich möglich, den Verkehrswert des eigenen Hauses zu ermitteln. Wenn sie aber auf Nummer sicher gehen wollen, ist die Erstellung einer offiziellen Wertermittlung durch einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertungen eine zielführende Investition, da dafür sind umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrung notwendig sind.

5. Wer erstellt ein Verkehrswertgutachten in Rosenheim?

Ein behördlich anerkanntes und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten in Rosenheim kann erstellt werden von einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobilien-sachverständigen (ö.b.u.v) sowie von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen oder von den Gutachterausschüssen der Kommunen. Unser Angebot umfasst hierbei, dass die Bewertung im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Sachverständige (TÜV-, DEKRA und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert) ohne dafür zusätzliche Mehrkosten erstellt wird.

6. Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten?

Man unterscheidet hier vor allem beim Zweck: ein Verkehrswertgutachten ist eine rechtlich bindende und gerichtsfeste Ermittlung des Wertes ihrer Immobilie und beinhaltet sämtliche bewertungs-relevanten Aspekte. Wird hingegen eine Wertermittlung für private bzw. interne Zwecke benötigt, genügt oft ein Kurzgutachten (Marktwertermittlung). Beim Kurzgutachten konzentrieren wir uns allerdings auf die wichtigsten Prüfkriterien und verzichten auf umfangreiche Erläuterungen.

Kontaktieren Sie uns

    Gerne stehen wir für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung.
    Die Erstberatung per Telefon oder E-Mail ist bei uns unverbindlich und kostenlos!

     

    Bürogemeinschaft Spörlein und Schmid

    +49 (0)176 – 61387730 oder +49 (0)151 – 41200880

    info@wertermittlungen-bayern.de

    Fax: +49 (0)89-88989463