Ein Verkehrswertgutachten gibt Ihnen eine verlässliche und offiziell anerkannte Einschätzung darüber, was Ihre Immobilie wirklich wert ist. Besonders wichtig wird es, wenn gerichtliche und außergerichtliche Entscheidungen getroffen werden müssen, etwa bei einer Schenkung, einem Erbfall oder wenn es um Abstimmungen mit dem Finanzamt geht. In solchen Momenten hilft ein Gutachten, den oft niedrigeren Wert darlegen zu können. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Verkehrswertgutachten in Landshut!
Damit wir für unser Verkehrswertgutachten zu einem genauen und professionellen Ergebnis kommen, benötigen wir eine Vielzahl von Informationen und Unterlagen. Unter anderem wären das:
Fehlen Ihnen ein paar Dokumente? Keine Sorge, mit einer Vollmacht besorgen wir gerne die Dokumente direkt bei den zuständigen Ämtern in Landshut!n
Um persönlich die Immobilie zu begutachten, vereinbaren wir als nächstes einen Vor-Ort-Termin. Bei dem Termin nehmen wir alle relevanten Prüfungskriterien für die Bewertung auf. Mit der Überprüfung und Dokumentation werden alle wesentlichen Merkmale der Gebäudesubstanz der Immobilie durch den Sachverständigen schriftlich festgehalten.
Ihr von Behörden und Gerichten bestandenes Verkehrswertgutachten wird zeitnah nach Erhalt und Prüfung relevanter Merkmale in Landshut erstellt.
Bestehen Sie auf eine schnelle Wertermittlung für interne bzw. private Zwecke, reicht ein Kurzgutachten für die Marktwertermittlung aus.
Bei dem Kurzgutachten ist unsere Vorgehensweise im Vergleich zur Erstellung eines Verkehrswertgutachten fast identisch. Wir fokussieren uns allerdings auf die relevantesten Prüfkriterien und vermeiden umfangreiche Erläuterungen. Der Immobilienwert kann mithilfe der bereitgestellten Dokumente eine kostengünstige und schnelle Schätzung ermöglichen.
Schönblick 27
85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Gagershöhe 6
82433 Bad Kohlgrub
Anzengruberstraße 34
84416 Taufkirchen (Vils)
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, egal ob beim Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten. Bei uns erhalten Sie Ihr Gutachten objektiv, präzise und von Behörden anerkannt. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihr projektbezogenes Gutachten erstellen zu lassen!
Wir sind nicht nur in Landshut für Sie da – auch in folgenden Regionen bieten wir unsere Leistung an: Augsburg, Bad Tölz / Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Kehlheim, Miesbach, Moosburg, Mühldorf a. Inn, München, Pfaffenhofen, Rosenheim, Schongau, Starnberg, Weilheim.
Ein Verkehrswertgutachten von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen ist eine behördlich anerkannte Einschätzung des Wertes ihrer Immobilie. Insbesondere wird es benötigt zur außergerichtlichen und gerichtlichen Entscheidungsfindung sowie bei Schenkungen und Erbschaften von Immobilien, um den niedrigeren gemeinen Wert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Die Dauer für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist in erster Linie davon abhängig, wie zeitnah die bewertungsrelevanten Unterlagen zur Verfügung stehen. Die Bereitstellung der Unterlagen, die vom Sachverständigen eingeholt werden müssen, wirkt sich auf die Dauer der Wertermittlung aus. Im Regelfall ist davon auszugehen, daß die Bearbeitung rund sechs bis acht Wochen ab dem Ortstermin in Anspruch nimmt.
Während es sich beim Verkehrswert um eine objektive Schätzung des wahrscheinlichsten Preises unter normalen Marktbedingungen handelt, kann der Kaufpreis persönliche Verhältnisse, wie z. B. individuelle Verhandlungen, beinhalten. Der Kaufpreis ist somit nicht immer gleich der Verkehrswert.
In Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Immobiliengutachter“ nicht gesetzlich geschützt. Insofern könnte jedermann ein Verkehrswertgutachten für Immobilien erstellen, der über die notwendigen Fachkenntnisse und die entsprechende Erfahrung verfügt. Für die Akzeptanz bei Behörden und Gerichten ist hingegen erforderlich, daß das Verkehrswertgutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliensachverständigen (ö.b.u.v) bzw. von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt wird.
In der Regel orientiert sich das Honorar für ein Verkehrswertgutachten am § 15 der Bayerischen Gutachter-ausschussverordnung – BayGaV (Gebühren und Auslagen für Gutachter). Dieses ist abhängig vom ermittelten Wert der Immobilie. Für eine höchstmögliche Kostentransparenz besteht für unsere Kunden allerdings auch die Möglichkeit, sich für einen individuellen Festpreis zu entscheiden. So behalten Sie vollen Überblick über Ihre Kosten!
Grundsätzlich könnte jeder den Verkehrswert des eigenen Hauses ermitteln. Dennoch sind dafür umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrung notwendig. Wenn sie also auf Nummer sicher gehen wollen, ist die Erstellung einer offiziellen Wertermittlung durch einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertungen eine zielführende Investition.
Gerne stehen wir für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung.
Die Erstberatung per Telefon oder E-Mail ist bei uns unverbindlich und kostenlos!
Bürogemeinschaft Spörlein und Schmid
+49 (0)176 – 61387730 oder +49 (0)151 – 41200880
info@wertermittlungen-bayern.de
Fax: +49 (0)89-88989463
