Verkehrswertgutachten Ingolstadt: Fundiert & zuverlässig

Ein Verkehrswertgutachten in Ingolstadt liefert Ihnen eine rechtssichere Einschätzung des aktuellen Marktwerts Ihrer Immobilie. Als erfahrene Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir Gutachten, die von Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt sind – ob für eine Erbschaft, Schenkung oder zur Vermögensaufstellung.

Welche Unterlagen wir für das Verkehrswertgutachten Ingolstadt benötigen

Damit Ihr Verkehrswertgutachten möglichst präzise und nachvollziehbar wird, benötigen wir verschiedene Dokumente. Typischerweise gehören dazu:

  • Baubeschreibung und Bauzeichnungen
  • Grundrisse und Schnitte
  • Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
  • Aktueller Grundbuchauszug (insbesondere Abteilung II)
  • Energieausweis
  • Miet- oder Pachtverträge (falls zutreffend)
  • Übersicht aller Modernisierungsmaßnahmen der letzten 15 Jahre

Sollte Ihnen etwas fehlen, kümmern wir uns gerne mit Ihrer Vollmacht um die Beschaffung der Unterlagen bei den zuständigen Ämtern in Ingolstadt.

Besichtigung vor Ort in Ingolstadt: Grundlage für ein präzises Gutachten

Nach Sichtung aller Unterlagen vereinbaren wir einen Ortstermin in Ingolstadt oder Umgebung.
Dabei prüft unser Sachverständiger die Immobilie direkt vor Ort – er dokumentiert Bauzustand, Ausstattung, Lage und alle weiteren bewertungsrelevanten Merkmale.

Auf Basis dieser Daten erstellen wir anschließend Ihr behördlich anerkanntes Verkehrswertgutachten, das eine objektive und transparente Grundlage für Ihre Entscheidungen bildet.

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist oft die passende Alternative, wenn Sie keine umfangreiche Verkehrswertermittlung benötigen: es konzentriert sich auf die wichtigsten Bewertungsaspekte und verzichtet auf tiefgehende Begründungen – ideal, wenn Sie eine schnelle, aussagekräftige Einschätzung des Immobilienwerts in Ingolstadt wünschen. Anhand von zur Verfügung gestellten Unterlagen ist es möglich, eine schnelle und kostengünstige Schätzung mit einem Immobilienwert zu erstellen.

Sie finden uns auch an folgenden Standorten

München

Guido-Schneble-Straße 50
80689 München

Garmisch-Partenkirchen

Gagershöhe 6
82433 Bad Kohlgrub

Landshut / Erding

Anzengruberstraße 34
84416 Taufkirchen (Vils)

Ihr Sachverständiger für Verkehrswertgutachten Ingolstadt

Ganz gleich, ob vollständiges Verkehrswertgutachten oder kompaktes Kurzgutachten – wir stehen Ihnen in Ingolstadt mit Fachkenntnis, Erfahrung und Neutralität zur Seite.
📞 Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihr individuelles Gutachten erstellen zu lassen – professionell, transparent und anerkannt.

Wir sind nicht nur in Ingolstadt für Sie da – auch in folgenden Regionen bieten wir unsere Leistung an: Augsburg, Bad Tölz / Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Kehlheim, Landshut, Miesbach, Moosburg, Mühldorf a. Inn, München, Pfaffenhofen, RosenheimSchongau, Starnberg, Weilheim. 

FAQ Verkehrswertgutachten Ingolstadt

1. Wer erstellt ein Verkehrswertgutachten in Ingolstadt?

Ein behördlich anerkanntes und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten kann erstellt werden von einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobilien-sachverständigen (ö.b.u.v) sowie von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen oder von den Gutachterausschüssen der Kommunen. Unser Angebot umfaßt hierbei, daß die Bewertung im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Sachverständige (TÜV-, DEKRA und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert) ohne dafür zusätzliche Mehrkosten erstellt wird.

2. Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten von einem nach DIN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen?

Ein Verkehrswertgutachten von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen ist eine behördlich anerkannte Einschätzung des Wertes ihrer Immobilie. Insbesondere wird es benötigt zur außergerichtlichen und gerichtlichen Entscheidungsfindung sowie bei Schenkungen und Erbschaften von Immobilien, um den niedrigeren gemeinen Wert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

3. Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einer Immobilienbewertung?

Ein Verkehrswertgutachten ist eine rechtlich bindende und gerichtsfeste Ermittlung des Wertes ihrer Immobilie und beinhaltet sämtliche bewertungs-relevanten Aspekte. Wird hingegen eine Wertermittlung für private bzw. interne Zwecke benötigt, genügt oft ein Kurzgutachten (Marktwertermittlung). Dabei gehen wir nahezu genauso vor wie bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens, konzentrieren uns allerdings auf die wichtigsten Prüfkriterien und verzichten auf umfangreiche Erläuterungen.

4. Ist der Verkehrswert gleich Kaufpreis?

Während es sich beim Verkehrswert um eine objektive Schätzung des wahrscheinlichsten Preises unter normalen Marktbedingungen handelt, kann der Kaufpreis persönliche Verhältnisse, wie z. B. individuelle Verhandlungen, beinhalten. Der Kaufpreis ist somit nicht immer gleich der Verkehrswert.

5. Was sagt der Verkehrswert eines Hauses aus?

Grundsätzlich könnte jeder den Verkehrswert des eigenen Hauses ermitteln. Dennoch sind dafür umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrung notwendig. Wenn sie also auf Nummer sicher gehen wollen, ist die Erstellung einer offiziellen Wertermittlung durch einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertungen eine zielführende Investition.

6. Was kostet ein Verkehrswertgutachten in Ingolstadt?

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten in Ingolstadt ist abhängig vom ermittelten Wert der Immobilie. Dabei orientiert sich unser Honorar am § 15 der Bayerischen Gutachter-ausschussverordnung – BayGaV (Gebühren und Auslagen für Gutachter). Für eine höchstmögliche Kostentransparenz besteht für unsere Kunden allerdings auch die Möglichkeit, sich für einen individuellen Festpreis zu entscheiden. So behalten Sie vollen Überblick über Ihre Kosten!

Kontaktieren Sie uns

    Gerne stehen wir für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung.
    Die Erstberatung per Telefon oder E-Mail ist bei uns unverbindlich und kostenlos!

     

    Bürogemeinschaft Spörlein und Schmid

    +49 (0)176 – 61387730 oder +49 (0)151 – 41200880

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    Fax: +49 (0)89-88989463