Damit ein möglichst geringer Verkehrswert gegenüber dem Finanzamt zu belegen ist, wird die nachgewiesene Begutachtung des Wertes Ihrer Immobilie mit Unterstützung eines amtlichen und glaubwürdigen Verkehrswertgutachtens durchgeführt. Für die Erbschaft, Schenkung und gerichtliche und außergerichtliche Entscheidungsfindung von Immobilien ist ein Verkehrswertgutachten nicht wegzudenken. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für Ihr Verkehrswertgutachten in Pfaffenhofen an der Ilm!
Damit wir Ihnen ein ausführliches und hochwertiges Ergebnis liefern können, brauchen wir noch paar Unterlagen und weitere Angaben. Diese wären:
Finden Sie Ihre Unterlagen nicht? Kein Problem, mit einer Vollmacht besorgen wir gerne die benötigten Dokumente bei den zuständigen Ämtern in Pfaffenhofen an der Ilm!
Im nächsten Schritt betrachten wir aus unserem Blickwinkel Ihre Immobilie mit einem persönlichen Termin vor Ort. Es werden dabei alle relevanten Kriterien zur Bewertung aufgegriffen. Die Bausubstanz der Immobilie wird von unseren Sachverständigen auf alle wichtigen Auffälligkeiten kontrolliert und belegt.
Ihr Verkehrswertgutachten in Pfaffenhofen an der Ilm wird nach Einwilligung von Gerichten und Behörden direkt nach dem Erhalt und der Überprüfung sämtlicher ausschlaggebender Merkmale erstellt.
Benötigen Sie für private Zwecke eine Wertermittlung? Ein Kurzgutachten (Marktwertermittlung) reicht meist aus.
Dabei unterscheidet sich das Vorgehen fast gar nicht. Beim Kurzgutachten betrachten wir nur die relevantesten Bewertungskriterien, und detaillierte Erläuterungen werden ausgeschlossen. Der Immobilienwert kann mit Hilfe des Gutachtens kostengünstig und mit einer schnellen Schätzung erstellt werden.
Guido-Schneble-Straße 50
80689 München
Gagershöhe 6
82433 Bad Kohlgrub
Anzengruberstraße 34
84416 Taufkirchen (Vils)
Mit unseren Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten können Sie sich auf unsere Expertise in Pfaffenhofen an der Ilm verlassen. Wir erstellen unvoreingenommene, genaue und von Behörden anerkannte, individuelle Gutachten. Kontaktieren Sie uns gerne.
Wir sind nicht nur in Ingolstadt für Sie da – auch in folgenden Regionen bieten wir unsere Leistung an: Augsburg, Bad Tölz / Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Kehlheim, Landshut, Miesbach, Moosburg, Mühldorf a. Inn, München, Rosenheim, Schongau, Starnberg, Weilheim.
In der Regel nehmen wir uns ein Beispiel am § 15 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung – BayGaV (Gebühren und Auslagen für Gutachter). Dabei ist der jeweilige Wert der Immobilie zu beachten. Um unseren Kunden eine vollständige Übersicht der Kosten bieten zu können, die so transparent wie möglich ist, bieten wir die Möglichkeit, sich für einen personalisierten Festpreis zu entscheiden.
Ja, eine Verkehrswertermittlung des eigenen Hauses ist theoretisch möglich. Allerdings empfehlen wir dies nur, wenn umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrung vorhanden sind. Für eine offizielle Wertermittlung ist es sicherer, sich auf qualifizierte und unabhängige Sachverständiger für Immobilienbewertungen zu vertrauen.
Die Dauer für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist sehr individuell. Dabei kommt es darauf an, wie zeitnah uns die prüfungsrelevanten Unterlagen zur Verfügung stehen. Der Zeitrahmen richtet sich nach der Verfügbarkeit der vom Sachverständigen einzuholenden Dokumente. Ab dem Ortstermin ist eine Bearbeitungszeit von ungefähr sechs bis acht Wochen einzukalkulieren.
Der Beruf „Immobiliengutachter” ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Demzufolge kann jeder, der über ausreichende und notwendige Fachkenntnisse sowie Erfahrung verfügt, ein Verkehrswertgutachten für Immobilien erstellen. Für die Einwilligung von Gerichten und Behörden ist ein Verkehrswertgutachten eines vereidigten und öffentlich bestellten Immobiliensachverständigen (ö. b. u. v.) oder eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erforderlich.
Wenn Sie eine behördlich anerkannte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie wünschen, ist ein Verkehrswertgutachten von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen notwendig. Um einen niedrigeren gemeinen Wert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, ist dieses Verkehrswertgutachten erforderlich. Es dient der gerichtlichen und außergerichtlichen Entscheidungsfindung sowie bei Erbschaften und Schenkungen.
Ja, natürlich können fehlende Unterlagen nachgereicht werden.
Gerne stehen wir für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung.
Die Erstberatung per Telefon oder E-Mail ist bei uns unverbindlich und kostenlos!
Bürogemeinschaft Spörlein und Schmid
+49 (0)176 – 61387730 oder +49 (0)151 – 41200880
info@wertermittlungen-bayern.de
Fax: +49 (0)89-88989463
