Die ausgewiesene Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie wird mit Hilfe eines behördlichen und zuverlässigen Verkehrswertgutachtens ermittelt, um den niedrigeren Verkehrswert gegenüber dem Finanzamt zu belegen. Dabei wird das Verkehrswertgutachten hauptsächlich zur gerichtlichen und außergerichtlichen Entscheidungsfindung, Schenkung und Erbschaft von Immobilien benötigt. Kontaktieren Sie uns jederzeit für Ihr Verkehrswertgutachten in Freising!
Für ein sachliches und genaues Ergebnis unserer Gutachten brauchen wir von Ihnen ein paar Dokumente und weitere Angaben. Diese wären:
Haben Sie Probleme bei der Beschaffung der Unterlagen? Kein Problem, mit einer Vollmacht besorgen wir gerne die benötigten Dokumente bei den zuständigen Ämtern in Freising!
Im nächsten Schritt betrachten wir die Immobilie persönlich mit einem Vor-Ort-Termin aus unserer Perspektive. Dabei werden alle ausschlaggebenden Bewertungskriterien aufgenommen. Durch den Sachverständigen wird die Gebäudesubstanz der Immobilie auf alle relevanten Auffälligkeiten dokumentiert und überprüft.
Ihr bei Gerichten und Behörden akzeptiertes Verkehrswertgutachten in Freising wird zeitnah nach der Begutachtung und Aufnahme sämtlicher wesentlicher Merkmale erstellt.
Sie brauchen eine Wertermittlung für interne bzw. private Zwecke? Dabei reicht meist ein Kurzgutachten (Marktwertermittlung) aus.
Die Vorgehensweise ist fast identisch. Dabei fokussieren wir uns auf die wichtigsten Bewertungskriterien und vermeiden detaillierte Erläuterungen. Mit den bereitgestellten Dokumenten ist es möglich, den Immobilienwert mit einer kostengünstigen und schnellen Schätzung zu erstellen.
Schönblick 27
85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Gagershöhe 6
82433 Bad Kohlgrub
Anzengruberstraße 34
84416 Taufkirchen (Vils)
Auf unsere Expertise können Sie sich verlassen, egal ob beim Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten in Freising. Wir erstellen präzise, objektive und von Behörden anerkannte individuelle Gutachten. Kontaktieren Sie uns gerne.
Wir sind nicht nur in Freising für Sie da – auch in folgenden Regionen bieten wir unsere Leistung an: Augsburg, Bad Tölz / Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt Ebersberg, Erding, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Kehlheim, Landshut, Miesbach, Moosburg, Mühldorf a. Inn, München, Pfaffenhofen, Rosenheim, Schongau, Starnberg, Weilheim.
Wir orientieren uns in der Regel am § 15 der Bayerischen Gutachter-ausschussverordnung – BayGaV (Gebühren und Auslagen für Gutachter). Dabei ist die Höhe des ermittelten Wertes der Immobilie abhängig. Um die volle Übersicht über die Kosten zu haben, besteht für die höchstmögliche Kostentransparenz für unsere Kunden, sich für einen individuellen Festpreis zu entscheiden.
Bei der Erstellung eines anerkannten, behördlichen und gerichtsfesten Verkehrswertgutachtens sind die von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen sowie von den Gutachterausschüssen der Kommunen oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobilien-sachverständigen (ö.b.u.v) verantwortlich. Ohne zusätzliche Mehrkosten umfasst unser Angebot die Bewertung im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Sachverständige (TÜV-, DEKRA und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert).
Der Zeitraum für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens hängt davon ab, wie schnell die prüfungsrelevanten Dokumente zur Verfügung stehen. Die Dauer der Wertermittlung lässt sich auf die Bereitstellung der Unterlagen, die vom Sachverständigen eingeholt werden, klären. Im Normalfall ist mit einer Bearbeitungszeit von rund sechs bis acht Wochen ab dem Ortstermin zu rechnen.
Der Verkehrswert eines Hauses ist der voraussichtliche Preis, der ohne Beachtung eines persönlichen Bezugs oder gängiger Marktbedingungen erreicht werden kann.
Der Kaufpreis entspricht nicht immer dem Verkehrswert. Während beim Kaufpreis persönliche Verhältnisse, wie z. B. individuelle Verhandlungen eine Rolle spielen, wird der Verkehrswert unter normalen Marktbedingungen objektiv geschätzt.
Ja, fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Gerne stehen wir für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung.
Die Erstberatung per Telefon oder E-Mail ist bei uns unverbindlich und kostenlos!
Bürogemeinschaft Spörlein und Schmid
+49 (0)176 – 61387730 oder +49 (0)151 – 41200880
info@wertermittlungen-bayern.de
Fax: +49 (0)89-88989463
