Ein Verkehrswertgutachten in Augsburg liefert Ihnen eine objektive und rechtlich anerkannte Einschätzung des Immobilienwerts. Unsere erfahrenen Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellen Gutachten, die von Gerichten, Behörden und Finanzämtern akzeptiert werden – egal ob für Erbschaft, Schenkung, Kauf oder Scheidung.
Damit wir Ihr Verkehrswertgutachten fachgerecht und nachvollziehbar erstellen können, benötigen wir verschiedene Unterlagen. Dazu gehören unter anderem:
Sollten Ihnen einzelne Dokumente fehlen, übernehmen wir auf Wunsch gerne die Beschaffung bei den zuständigen Ämtern und Behörden in Augsburg.
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung Ihrer Immobilie in Augsburg oder Umgebung.
Unser Sachverständiger prüft dabei u. a. Zustand, Ausstattung, Lage und weitere relevante Merkmale.
Dabei werden alle Ergebnisse sorgfältig dokumentiert und fließen anschließend direkt in die Bewertung ein.Zum Schluss erhalten Sie ein behördlich anerkanntes Verkehrswertgutachten, das alle relevanten Bewertungsfaktoren transparent darstell
Für interne oder private Zwecke genügt oft ein Kurzgutachten (auch Marktwertermittlung genannt).
Hier konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Bewertungsmerkmale und verzichten auf ausführliche Erläuterungen.
So erhalten Sie eine verlässliche Einschätzung Ihres Immobilienwerts in Augsburg – schnell, übersichtlich und kostengünstig.
Schönblick 27
85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Gagershöhe 6
82433 Bad Kohlgrub
Anzengruberstraße 34
84416 Taufkirchen (Vils)
Ob Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten in Augsburg – wir stehen Ihnen als erfahrene und unabhängige Sachverständige zur Seite.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihr persönliches Gutachten zu beauftragen – präzise, transparent und rechtssicher.
Wir sind nicht nur in Augsburg für Sie da – auch in folgenden Regionen bieten wir unsere Leistung an: Bad Tölz / Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Kehlheim, Landshut, Miesbach, Moosburg, Mühldorf a. Inn, München, Pfaffenhofen, Rosenheim, Schongau, Starnberg, Weilheim.
Ein Verkehrswertgutachten von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen ist eine behördlich anerkannte Einschätzung des Wertes ihrer Immobilie. Insbesondere wird es benötigt zur außergerichtlichen und gerichtlichen Entscheidungsfindung sowie bei Schenkungen und Erbschaften von Immobilien, um den niedrigeren gemeinen Wert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Ein behördlich anerkanntes und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten kann von mehreren Instanzen erstellt werden, z. B. von einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobilien-sachverständigen (ö.b.u.v), sowie von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen oder von den Gutachterausschüssen der Kommunen. Unser Angebot umfasst hierbei die Bewertung im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Sachverständige (TÜV-, DEKRA und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert) ohne dafür zusätzliche Mehrkosten erstellt wird.
Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung rund sechs bis acht Wochen ab dem Ortstermin in Anspruch nimmt. Die Dauer für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens hängt vor allem davon ab, wann die bewertungsrelevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Die Bereitstellung der Unterlagen, die vom Sachverständigen eingeholt werden müssen, wirkt sich auf die Dauer der Wertermittlung aus.
Das Honorar ist abhängig vom ermittelten Wert der Immobilie. In der Regel orientiert sich unser Honorar am § 15 der Bayerischen Gutachter-ausschussverordnung – BayGaV (Gebühren und Auslagen für Gutachter). Wir bieten allen Kunden die Möglichkeit, einen individuellen Festpreis zu bestimmen – dies sorgt für eine höchstmögliche Kostentransparenz. So behalten Sie vollen Überblick über Ihre Kosten!
Man unterscheidet hier vor allem beim Zweck: ein Verkehrswertgutachten ist eine rechtlich bindende und gerichtsfeste Ermittlung des Wertes ihrer Immobilie und beinhaltet sämtliche bewertungs-relevanten Aspekte. Wird hingegen eine Wertermittlung für private bzw. interne Zwecke benötigt, genügt oft ein Kurzgutachten (Marktwertermittlung). Beim Kurzgutachten konzentrieren wir uns allerdings auf die wichtigsten Prüfkriterien und verzichten auf umfangreiche Erläuterungen.
Es ist grundsätzlich möglich, den Verkehrswert des eigenen Hauses zu ermitteln. Wenn sie aber auf Nummer sicher gehen wollen, ist die Erstellung einer offiziellen Wertermittlung durch einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertungen eine zielführende Investition, da dafür sind umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrung notwendig sind.
Gerne stehen wir für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung.
Die Erstberatung per Telefon oder E-Mail ist bei uns unverbindlich und kostenlos!
Bürogemeinschaft Spörlein und Schmid
+49 (0)176 – 61387730 oder +49 (0)151 – 41200880
info@wertermittlungen-bayern.de
Fax: +49 (0)89-88989463
